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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Urheberrechtlicher Schutz für Text auf Internetseite

Die Tätigkeitsbeschreibung eines Disc Jockeys (DJ) auf seiner eigenen Webseite kann urheberrechtlich geschützt sein, so das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.08.2009 - Az.: 28 O 396/09).

Kläger und Beklagter waren konkurrierende DJs. Der Kläger betrieb eine Webseite, auf der er über seine bisherigen beruflichen Auftritte und seine sonstigen Qualifikationen informierte. Der Beklagte übernahm diesen Text ungefragt für seine Homepage.

Die Kölner Richter stuften dies als Urheberrechtsverletzung ein.

Entscheidend sei, ob der Text auf der Webseite die erforderliche urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreiche. Dies bejahten die Juristen, denn der dargestellte Stoff bewege sich abseits der üblichen Gestaltung.

Insbesondere die Beschreibung in fantasievollen und bildhaften Worten rage deutlich über die normale Alltagssprache hinaus und sei daher urheberrechtlich geschützt.

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