Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Urteil nach Beschwerde im einstweilige Rechtsschutz

Das OLG Hamburg (Urt. v. 27.02.2013 - Az.: 8 U 10/13) hat entschieden, dass das Verfügungsgericht nach einer Beschwerde selbst im Wege des Urteils über eine beantragte einstweilige Verfügung entscheiden kann.

Die Antragstellerin begehrte eine einstweilige Verfügung. Dies lehnte das Landgericht durch Beschluss ab. Hiergegen legte die Antragstellerin Beschwerde ein. Daraufhin führte das Landgericht selbst eine mündliche Verhandlung vor und lehnte den Antrag durch Urteil ab.

In der Praxis eine eher seltene Konstellation, da das angerufene Gericht kaum seine Ansicht ändert, wenn es zuvor den Anspruch abgelehnt hat.

Die Richter des OLG Hamburg konnten an dem Verfahrensablauf keine Beanstandungen feststellen. Da das Landgericht von vornherein ermächtigt gewesen sei, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, werde das Beschwerdeverfahren nicht unterlaufen. Vielmehr übe das Gericht nur seine ursprüngliche Kompetenz aus.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen