Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Urteil nach Beschwerde im einstweilige Rechtsschutz

Das OLG Hamburg (Urt. v. 27.02.2013 - Az.: 8 U 10/13) hat entschieden, dass das Verfügungsgericht nach einer Beschwerde selbst im Wege des Urteils über eine beantragte einstweilige Verfügung entscheiden kann.

Die Antragstellerin begehrte eine einstweilige Verfügung. Dies lehnte das Landgericht durch Beschluss ab. Hiergegen legte die Antragstellerin Beschwerde ein. Daraufhin führte das Landgericht selbst eine mündliche Verhandlung vor und lehnte den Antrag durch Urteil ab.

In der Praxis eine eher seltene Konstellation, da das angerufene Gericht kaum seine Ansicht ändert, wenn es zuvor den Anspruch abgelehnt hat.

Die Richter des OLG Hamburg konnten an dem Verfahrensablauf keine Beanstandungen feststellen. Da das Landgericht von vornherein ermächtigt gewesen sei, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, werde das Beschwerdeverfahren nicht unterlaufen. Vielmehr übe das Gericht nur seine ursprüngliche Kompetenz aus.

Rechts-News durch­suchen

22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen
18. September 2026
Die Farbe Orange ist nicht als Marke für eine Baumarktkette schutzfähig, weil sie keine Unterscheidungskraft besitzt.
ganzen Text lesen
17. September 2026
Wenn man ein beschreibendes Kürzel (hier: „ZERT”) als Marke schützen lassen möchte, muss man damit rechnen, dass die Eintragung scheitert, da es an…
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen