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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Verfahen gegen YouTube und Google wegen Nicht-Löschung eines Videos aus formalen Gründen abgewiesen

Eine Klage gegen YouTube und Google wegen Nicht-Löschung eines Videos wurde aus formalen Gründen abgewiesen (LG Hamburg, Urt. v. 14.11.2014 - Az.: 324 O 548/12).

Der Kläger wurde Opfer einer Gewalttat. Dieses Geschehen wurde gefilmt und auf die Online-Plattform YouTube hochgeladen. Der Kläger forderte YouTube und Google außergerichtlich zur Löschung auf. Als keine Reaktion erfolgte, ging er vor Gericht und begehrte Unterlassung und Schadensersatz.

Beides lehnte das Gericht aus formalen Gründen ab.

Die Klageanträge seien zu unbestimmt, denn sie enthielten weder die erwähnten Rechtsverletzungen noch die relevanten Videodateien.

Der Antrag auf Schadensersatz sei unbegründet, da nur bei schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Geldentschädigung bestünde, so die Richter. Da der Kläger aber im Rahmen der Berichterstattung seine Zustimmung zur Verbreitung von Ausschnitten des Videos erteilt habe, könne von einem erheblichen Rechtsverstoß nicht mehr ausgegangen werden.

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