Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Vertragsstrafe von 1.000,- EUR bei PAngVO-Verletzung nicht genug

Eine Vertragsstrafe von 1.000,- EUR, die ein Schuldner im Rahmen einer Unterlassungserklärung wegen eines Verstoßes gegen die PAngVO anbietet, ist nicht ausreichend, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2014 - Az.: 3 W 123/14).

Eine Vertragsstrafe ist nur dann angemessen, wenn sie den Schuldner empfindlich träfe, wenn er die versprochene Unterlassung nicht einhalten würde, so die Richter.

Zwar handle es sich bei der vorliegenden Wettbewerbsverletzung nur um einen geringen Verstoß (fehlende Schaufensterpreisauszeichnung in einem Ladenlokal). Jedoch komme erschwerend hinzu, dass die Schuldnerin 7 Filialen betreibe.

Daher sei eine Höhe von 1.000,- EUR keinesfalls ausreichend, so dass die Wiederholungsgefahr durch die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausgeschlossen worden sei.

Rechts-News durch­suchen

11. Oktober 2024
Anbieter dürfen auf Instagram nicht mit Vorher-Nachher-Bildern für kosmetische Eingriffe wie Hyaluron-Spritzen werben, da dies gesetzlich verboten…
ganzen Text lesen
11. Oktober 2024
Handgel mit desinfizierender Wirkung muss eine Biozid-Zulassung haben und darf nicht als Kosmetikprodukt vertrieben werden.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2024
Ein Unternehmen, das einen Klempner- oder Heizungsnotdienste anbietet, muss in der Handwerksrolle eingetragen sein, um online werben zu dürfen.
ganzen Text lesen
08. Oktober 2024
Ein Lebensmittel aus einem Drittland darf das EU-Bio-Logo nur tragen, wenn es allen Vorgaben des Unionsrechts entspricht, nicht aber bei lediglich…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen