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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Volltext da - Keine Haftung von Eltern für P2P-Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder

Die "Morpheus"-Entscheidung des BGH <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.11.2012 - Az.. I ZR 74/12) liegt nunmehr im Volltext vor. Der offizielle Leitsatz lautet:

"Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten.

Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen,den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt."

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