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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Voraussetzungen einer zulässigen Parodie-Bearbeitung bei Fotografien

Die Karlsruher Richter hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, dass im Rahmen einer zulässigen Parodie fremde Fotos bearbeitet und genutzt werden dürfen <link http: www.online-und-recht.de urteile freie-benutzung-einer-fotografie-auf-fett-getrimmt-bundesgerichtshof-20160728 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 28.07.2016 - Az.: I ZR 9/15).

Die Beklagte betrieb die Online-Seite "BZ News aus Berlin" und berichtete dort über den Wettbewerb einer anderen Webseite "Promis im Netz auf fett getrimmt". Bei diesem Wettbewerb sollten die Teilnehmer Fotos von Prominenten mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms am Computer so bearbeiten, dass die abgebildeten Personen als möglichst fettleibig erschienen.

Im Bericht der Beklagten wurden insgesamt 32 bearbeitete Fotos von bekannten Persönlichkeiten gezeigt. Die Fotos waren von der Webseite des Veranstalters des Wettbewerbs übernommen.

Der Kläger war Fotograf und besaß an einem der ursprünglichen Bilder, das verändert wurde, die entsprechenden Rechte. Er sah in der unerlaubten Bearbeitung und Übernahme eine Verletzung seiner Rechte und klagte.

Die Vorinstanz, das OLG Hamburg, lehnte die Ansprüche ab, da es sich um eine zulässige Parodie und somit um eine freie Bearbeitung handle.

Dieser Ansicht folgte der BGH nicht, sondern hob die Klageabweisung auf. Es liege zwar eine Parodie vor, so die Karlsruher Juristen. Jedoch hätten die Vorinstanz nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Art der Darstellung (möglicherweise) eine Entstellung des Ursprungswerkes darstelle. Auch fehle der unmittelbare Bezug zur Fotografie des Klägers.

Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zur erneuten Prüfung zurück verwiesen.

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