Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Lemgo: Wegen Facebook-Posting mit neuem Lebenspartner kein Ausschluss des Ehegatten-Unterhalts

Die Veröffentlichung von Fotos eines Ehegatten mit seinem neuen Lebenspartner auf Facebook führt nicht zum Ausschluss oder zur Beschränkung des Trennungsunterhalts bei Ehegatten (AG Lemgo, Beschl. v. 08.06.2016 - Az.: 8 F 43/15).

Die Antragstellerin und der Antragsgegner waren noch verheiratet, lebten jedoch getrennt voneinander. Die Antragstellerin begehrte nun die Zahlung von Trennungsunterhalt.

Der Antragsgegner meinte, dieser Anspruch sei verwirkt, da die Antragstellerin auf Facebook Fotos mit ihrem neuen Lebensgefährten veröffentlicht habe und sich damit grob unbillig verhalten habe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Die Veröffentlichung eines Fotos mit dem neuen Partner mag zwar nicht nötig und nicht gerade geschmackvoll gewesen sein, so das Gericht wörtlich. Es sei aber heute allgemein üblich, Umstände seines Privatlebens in den sozialen Netzwerken zugänglich zu machen.

Eine schwerwiegende Verunglimpfung des Antragsgegners - zumal unter Berücksichtigung des Umstandes seiner eigenen Beziehung zu einer anderen Partnerin - liege daher nicht vor.

Rechts-News durch­suchen

10. September 2026
Wer Adressdaten zu Marketingzwecken erhebt, darf diese nicht ohne Weiteres für Bonitätsprüfungen verwenden. Ein Scoring ohne Zahlungserfahrungen ist…
ganzen Text lesen
09. September 2026
Wer eine DSGVO-Auskunft über einen internen Aktenvermerk begehrt, hat keinen Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Dokuments, wenn überwiegende…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Die automatisierten Bonitätsscores einer Wirtschaftsauskunftei sind datenschutzrechtlich zulässig.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Kunde scheitert mit seiner DSGVO-Schadensersatzklage gegen ein Unternehmen, weil er keinen konkreten Schaden durch zwei Datenlecks nachweisen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen