Ein Entwurfsplan eines Architekten kann bei ausreichender Originalität und Individualität urheberrechtlichen Schutz genießen. Wird der Entwurfsplan ohne Zustimmung weitergegeben und genutzt, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Diese kann einen Schadensersatz in Höhe von 10.000,- EUR auslösen <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatz-fuer-uebernahme-eines-urheberrechtlich-geschuetzten-architekten-entwurfs-14-u-140-10-oberlandesgericht-celle-20110302.html _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urtl. v. 02.03.2011 - Az.: 14 U 140/10).
Bei ausreichender Schöpfungshöhe können die Entwurfspläne eines Architekten urheberrechtlich geschützt sein. Wer diese Skizzen übernimmt und nachahmt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.
Die Celler Richter sprachen dem klägerischen Architekten einen Schadensersatz iHv. 10.000,- EUR zu. Er hatte ursprünglich für seinen Kunden, den Beklagten, einen Entwurf für eine Gewerbehalle entwickelt. Es kam schließlich jedoch nicht zu einer Zusammenarbeit. Wenig später erfuhr der Kläger, dass der Kunde seine Dokumente an einen anderen Architekten weitergeleitet hatte, der die Ausführungen übernommen hatte.