Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile p2p-tauschboersen-teilnehmer-sind-mittaeter-an-urheberrechtsverletzung-bundesgerichtshof-20171206 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.12.2017 - Az.: I ZR 186/16) hat eine weitere wichtige Grundlagen-Entscheidung in Sachen Urheberrechtsverletzungen bei P2P-Tauschbörsen getroffen.
Der amtliche Leitsatz lautet:
"Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, die einem urheberrechtlich geschützten Werk zuzuordnen sind, das im zeitlichen Zusammenhang mit der beanstandeten Handlung in der Tauschbörse zum Herunterladen bereit gehalten wird, haftet regelmäßig als Mittäter einer gemeinschaftlich mit den anderen Nutzern der Internettauschbörse begangenen Verletzung des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung des Werks."