Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Essen: Werbung "TÜV-geprüfte-Nachhilfe" bei Prüfung lediglich interner Unternehmensabläufe irreführend

Die Werbung mit der Aussage "TÜV-geprüfte Nachilfe" ist wettbewerbswidrig, wenn der TÜV lediglich die internen Unternehmensabläufe und das Qualitätsmanagement kontrolliert hat, jedoch nicht die angebotene Dienstleistung <link http: www.online-und-recht.de urteile reklame-tuev-gepruefte-nachhilfe-bei-blosser-unternehmenspruefung-wettbewerbswidrig-44-o-96-09-landgericht-essen-20091111.html _blank external-link-new-window>(LG Essen, Urt. v. 11.11.2009 - Az.: 44 O 96/09).

Die Beklagte bot Nachilfe an und warb mit dem Hinweis:

"TÜV-geprüfte Nachhilfe"

In Wahrheit wurden jedoch nur die umternehmensinternen Organisationsabläufe vom TÜV geprüft, nicht jedoch die eigentliche Nachhilfe-Leistung.

Die Essener Richter stuften diese Form als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein.

Der Verbraucher gehe bei dieser Art der Bewerbung aus, dass die Nachhilfe Gegenstand der Überprüfung gewesen sei und somit besondere qualitative Merkmale aufweise.

Gerade aber dies sei eben nicht der Fall, so dass eine unzulässige Irreführung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

25. Mai 2026
Die Presse erhält nur Auskunft über tatsächliche Gäste staatlicher Empfänge, nicht über Eingeladene oder Einladungsgründe.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Der Rundfunkbeitrag bleibt verfassungsgemäß, weil das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt vielfältig und ausgewogen genug ist.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Die Witwe Helmut Kohls erhält teils Unterlassung gegen Buchpassagen, aber keine Auskunft oder Gewinnabschöpfung.
ganzen Text lesen
22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen