Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Heilbronn: Wettbewerbsverband, der nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, handelt rechtsmissbräuchlich

Ein Wettbewerbsverband (hier: IDO-Verband)  handelt dann rechtsmissbräuchlich, wenn er aufgrund von Wettbewerbsverstößen zwar gegen Dritte, aber nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht (LG Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019 - Az.: 21 O 38/19 KfH).

Der IDO-Verband  hatte außergerichtlich wegen mehrere Wettbewerbsverletzungen abgemahnt. Es kam schließlich zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Im Rahmen dieser Klärung wandte das betroffene Unternehmen ein, dass der IDO-Verband  seine eigenen Mitglieder verschone und nur gegen Dritte vorgehe. Dies bestritt der IDO-Verband und benannte eine Zeugin.

In der mündlichen Vernehmung stellte sich jedoch heraus, dass die Zeugin keine Unterlassungsverfahren gegen eigene Mitglieder näher benennen konnte:

"Auf konkrete Nachfrage hin zeigte sich die Zeugin indes nicht in der Lage, hierzu konkrete Beispiele zu benennen bzw. auch nur eine Anzahl entsprechender Fälle anzuführen oder auch nur zu den nach der vorgetragenen Stringenz in der Vorgehensweise notwendigen Aktenführungen Ausführungen zu machen, obwohl ihr als durch den Widerkläger universell benannte Zeugin entsprechende Fähigkeiten angesonnen seien müssten.“

Dies wertete das LG Heilbronn als rechtsmissbräuchlich. 

Ein systematisches Aussparen eigener Mitglieder sei unzulässig. Bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ergebe sich daraus ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Wettbewerbsverbands.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen