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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Wiederholung untersagter Äußerung in dokumentierender Online-Berichterstattung erlaubt

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-verstoss-gegen-verbotstenor-bei-nur-dokumentierender-online-berichterstattung-27-o-1207-08-landgericht-berlin-20090519.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.05.2009 - Az.: 27 O 1207/08) hat entschieden, dass kein Verstoß gegen ein gerichtliches Unterlassungsverbot vorliegt, wenn die untersagte Äußerung im Rahmen einer dokumentierenden Online-Berichterstattung erfolgt.

Dem Beklagten war gerichtlich verboten worden, nachfolgende Äußerung über den Kläger, einen Rechtsanwalt, zu verbreiten:

"M.…" (…) Forderungen nach Geldentschädigung (…) 500 000,00 € sind im Rahmen der "Methode" keinesfalls unverhältnismäßig, auch wenn die Gerichte diesen Betrag später auf Null heruntersetzen."

"Taktische Falschaussagen-"

"(…) spinnen sind alles kleine Atome dieses unendlichen Gebildes, versteckt hinter der "M…."."

"Die Geldentschädigungs-Forderungen sind sehr oft stark überhöht und selten durchsetzbar. Für … verlangte er 200 000,00 € Geldentschädigung. Die Parteien einigten sich auf 75 000,00 €."

Der Beklagte berichtete nun auf seiner Homepage über dieses Verbotsverfahren. Der Kläger sah hierin eine Verletzung der gerichtlich angeordneten Untersagung und beantragte die Verhängung eines Ordnungsmittels.

Zu Unrecht wie die Berliner Richter entschieden.

Der Beklagte berichte auf seiner Webseite lediglich in dokumentarischer Form über die gegen ihn laufenden Gerichtsprozesse. Für einen durchschnittlich aufmerksamen Adressaten komme der bloß referierende, objektive Charakter der Berichterstattung zum Ausdruck. Die Aussage geschehe hier also in einem anderem Zusammenhang.

Der Beklagte habe daher die verbotenen Äußerungen nicht wiederholt. Das Verfahren und der Streitgegenstand würden lediglich in Stichworten wiederholt, ohne dass die Grenze der zulässigen Eigenberichterstattung überschritten werde.

 

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