Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Die Online-Plattform YouTube haftet für die Urheberrechtsverletzungen seiner User, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-der-online-plattform-youtube-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter-308-o-27-09-landgericht-hamburg-20100903.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.09.2010 - Az.: 308 O 27/09).

Der Rechteinhaber eines Musikwerkes nahm den bekannten Online-Dienst auf Unterlassung und auf Auskunft (zur Vorbereitung eines späteren Schadensersatzanspruches) in Anspruch.

Die Hamburger Richter bestätigten die Haftung.

Das Portal habe sich die fremden Inhalte zu Eigen gemacht, so dass sich erhöhte Prüfpflichten ergeben würden.

YouTube sei verpflichtet, sich für jeden hochgeladenen Inhalt, die Rechte einräumen zu lassen. Für die Rechteeinräumung reiche es allerdings nicht aus, dass der User eine formularmäßige Versicherung abgebe, da der Dienst auch anonym genutzt werden könnte. Insofern müsse vielmehr ein einzelfallbezogener Nachweis erfolgen. 

Rechts-News durch­suchen

01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen
04. August 2025
Software, die nur den Ablauf eines Spiels verändert, den Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt, verletzt nicht das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
01. August 2025
Es ist rechtlich möglich, dass ein Werbeblocker die Urheberrechte des Webseitenbetreibers verletzt. Ob ein unzulässiger Eingriff in urheberrechtlich…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen