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Kategorie: Urheberrecht

OLG Hamm: Veränderte Umgebung kann Urheberschutz von Brunnen beeinträchtigen

Eine Urheberrechtsverletzung kann auch dadurch erfolgen, dass die nähere Umgebung eines Werkes (hier: eines Innenhof-Brunnens) umgebaut wird <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberschutz-von-brunnen-kann-durch-umbaumassnahmen-beeintraechtigt-werden-i-4-u-197-10-oberlandesgericht-hamm-20110412.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 12.04.2011 - Az.: I-4 U 197/10).

Der klägerische Künstler hatte für die verklagte Klinik in deren Innenhof einen Brunnen entworfen. Aufgrund sicherheitsbaulicher Vorschriften musste der Innenhof wenig später umgebaut werden: Der Rand des Brunnens wurde mit Kies ausgefüllt und zudem wurde ein Holzfussboden verlegt.

Der Künstler sah darin eine Urheberrechtsverletzung seines Werkes.

Die Hammer Richter bejahten die grundsätzliche Möglichkeit eines Rechtsverstoßes. Für eine Verletzung des Urheberrechts müsse nicht unbedingt eine Veränderung am Werk selbst erfolgen. Ausreichend sei auch, wenn die nähere Umgebung, in der der Brunnen stehe, umgestaltet werde.

Da die Vorinstanz jedoch die Rechte der betroffenen Klinik nicht ausreichend berücksichtigt hatte, verwies das Gericht das Verfahren an das Instanzgericht zurück. Im Rahmen der Abwägung dürfe nicht nur das Urheberrecht des Klägers berücksichtigt werden. Vielmehr müsse auch beachtet werden, dass die Veränderungen aufgrund behördlicher Vorgaben erfolgt seien und somit eine Veränderungspflicht für die Klinik bestanden habe.

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