Die Verbreitung von Fotos des Fernseh-Moderators Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt (JVA) auf "bild.de" verletzt ihn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ist daher rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile bild-de-darf-bilder-von-kachelmann-bei-hofgang-in-jva-nicht-veroeffentlichen-28-o-318-10-landgericht-koeln-20100616.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 16.06.2010 - Az.: 28 O 318/10).
Auf der Webseite "bild.de" wurden Fotos des Prominenten Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA publiziert. Hiergegen ging der Moderator vor.
Die Kölner Richter bejahten eine Verletzung seiner Allgemeinen Persönlichkeitsrechte.
Zwar sei das öffentliche Informationsinteresse im vorliegenden Fall außerordentlich groß. Gleichwohl müsse der Kläger eine Veröffentlichung nicht hinnehmen.
Er habe habe sich auf dem Gefängnishof befunden und nicht damit rechnen müssen, in diesem abgeschiedenen Bereich abgelichtet zu werden. Auch sei zu berücksichtigen, dass der Kläger durch die Inhaftierung auf den Freigang angewiesen sei.
Zudem seien die Ablichtungen inhaltlich nur von untergeordneter Bedeutung und dienten lediglich der Befriedigung des Sensationsinteresses.
Erst vor kurzem hat das <link http: www.online-und-recht.de urteile wetter-moderator-muss-detaillierten-pressebericht-wegen-vergewaltigungsvorwurf-nicht-dulden-28-o-175-10-landgericht-koeln-20100512.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 28 O 175/10) entschieden, dass Kachelmann nicht dulden muss, wenn in der Presse zahlreiche Details aus seiner Ermittlungsakte auftauchen.