In dem Verfahren Amerell gegen den Deutschen Fußball-Bund (Aktenzeichen: 25 O 3245/10) haben sich die Parteien geeinigt. Der heutigen mündlichen Verhandlung ging ein längeres Gespräch der am Verfahren beteiligten Parteien nebst Rechtsanwälten unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Peter Lemmers voraus.
Das Ergebnis des Gesprächs ist ein Vergleich. Wesentlicher Inhalt des in öffentlicher Verhandlung protokollierten Vergleichs ist Folgendes:
Herrn Amerell werden die vom DFB im Rahmen des Verfahrens eingereichten eidesstattlichen Versicherungen nebst Namen der Aussteller verlesen. Dies geschieht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Jedoch darf Herr Amerell im Gegenzug die Namen und Sachverhalte der eidesstattlichen Versicherungen nicht bekannt machen. Dies gilt nicht für den Sachverhalt im Zusammenhang mit Michael Kempter. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat sich der Verfügungskläger zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 25.000,-- verpflichtet.
Dem DFB ist es weiterhin gestattet, die streitgegenständliche Passage seiner Presseerklärung vom Februar 2010 zu verbreiten.
In dem Vergleich hat Herr Amerell seinen Antrag auf Erlass einer eidesstattlichen Versicherung zurückgenommen. Damit ist das Verfahren beendet.
Quelle: Pressemitteilung des LG München v. 04.03.2010