Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: 1,5 Tage zur Umsetzung einer Verfügungsverbots für einen TV-Sport nicht zu lang

Setzt der Schuldner eines Verfügungsverbots für einen TV-Sport die Untersagung nur innerhalb eines Zeitraum von 1,5 Tagen um, ist dieser Zeitraum nicht zu lang bemessen. Vielmehr muss dem betroffenen Unternehmen eine gewisse Zeit zur Überprüfung zugebilligt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile zeit-zur-umsetzung-eines-verfuegungsverbots-fuer-einen-tv-sport-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160623 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 6 W 60/16).

Der Antragsgegnerin war mittels einer einstweiligen Verfügung verboten worden, einen bestimmten TV-Werbespot weiter auszustrahlen. Sie setzte dieses Verbot nur verzägert um mit einer Umsetzungszeit von 1,5 Tagen.

Die Antragstellerin sah in dieser Verzögerung einen Verstoß gegen das gerichtliche Verbot und beantragte die Verhängung eines Ordnungsmittels.

Die Frankfurter Richter verneinten eine Verletzung.

Einem Schuldner müsse in jedem Fall eine gewisse Zeit für die Prüfung zugebilligt werden, damit er die inhaltliche Reichweite des Verbots verstehen und nachvollziehen könne. Dies gelte erst recht für den Fall, wenn es - im wie im vorliegenden Fall - um gebuchte Werbezeiten innerhalb eines Sendeplans gehe.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass ein Schuldner mit dem Verbot rechne. Denn der Schuldner kenne nicht im voraus den konkreten Umfang des gerichtlichen Beschlusses.

Ein Zeitraum von 1,5 Tagen im vorliegenden Fall sei daher durchaus angemessen und verhältnismäßig.

Rechts-News durch­suchen

05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen