Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Abgemahnter hat Anspruch auf Bezeichnung konkreter Verletzungshandlung in Abmahnung

Wird in einer Abmahnung der Rechtsverstoß nur pauschal und allgemein erläutert, ohne jede konkrete Benennung, so handelt es sich um eine inhaltlich unzureichende Aufforderung <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-pflicht-zur-sofortigen-unterlassung-bei-unkonkreter-abmahnung-7-o-172-11-landgericht-muenchen-20110526.html _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 7 O 172/11).

Die Klägerin mahnte den Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung ab. In der Abmahnung selbst war weder der Vorwurf noch das angeblich verletzte Werk genannt. Es wurde lediglich pauschal behauptet, dass der Beklagte sich rechtswidrig verhalten habe und nunmehr verpflichtet sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten zu tragen.

Der Beklagte weigerte sich, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Daraufhin erwirkte die Klägerin eine einstweilige Verfügung. Der Beklagte legte hinsichtlich der Kostenentscheidung Rechtsmittel ein.

Die Münchener Richter entschieden, dass die Kosten die Klägerin zu tragen habe. Denn außergerichtlich habe die Abmahnung nicht den erforderlichen Mindestinhalt gehabt. 

Es wäre notwendig gewesen, den tatsächlichen Rechtsverstoß konkret zu beschreiben und benennen. Genau dies sei nicht erfolgt. Insofern habe der Beklagte zu Recht die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Somit habe er auch keinen Anlass für die Einleitung des Gerichtsverfahrens gegeben.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen