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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: AdWords-Markenbeschwerde kann gezielte wettbewerbswidrige Behinderung sein

Wer bei Google AdWords ohne sachlichen Grund eine Markenbeschwerde einreicht, um damit Mitbewerber von der Nutzung des geschützten Begriffes auszuschließen, handelt wettbewerbswidrig <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile hersteller-darf-nicht-zwingend-adwords-werbung-mit-geschuetzter-marke-untersagen-6-u-48-10-oberlandesgericht-koeln-20100702.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 02.07.2010 - Az.: 6 U 48/10).

Die Beklagte war Markeninhaberin eines bestimmtes Wortes und hatte per AdWords-Beschwerde bei Google den Begriff für alle sonstigen Unternehmen sperren lassen. Die Klägerin vertrieb Markenprodukte der Beklagten und wollte bei Google daher auch den Begriff als Keyword nutzen, was aber aufgrund der Markenbeschwerde nicht mögkich war.

Die Kölner Richter sahen in dem Vorgehen der Beklagten eine wettbewerbsrechtliche Behinderung.

Die Beklagte habe nicht darlegen können, dass eine Verwendung des Begriffes durch Dritte erhebliche Nachteile für sie nach sich ziehen würde. Für die Klägerin hingegen bestünde durch die fehlende Nutzung eine intensive Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Angesichts dieser Umstände liege eine gezielte Wettbewerbsbehinderung vor.

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