Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Affiliate-Links müssen hinreichend deutlich als Werbung gekennzeichnet werden

Ein Portal-Betreiber, der auf seiner Webseite Beiträge veröffentlicht, muss hinreichend deutlich angeben, dass er an einem Affiliate-Partnerprogramm teilnimmt und für die verlinkten Produkte eine entsprechende Provisionen erhält (LG München I, Urt. v. 26.02.2019 - Az.: 33 O 2855/18).

Der Beklagte publizierte auf seiner Webseite unterschiedliche redaktionelle Artikel. Im Rahmen der Darstellung erwähnte er unterschiedliche Produkte und versah diese jeweils mit einem Affiliate-Link zum Partnerprogramm des Anbieters. Teilweise waren den Links Einkaufssymbole vorangestellt. Für die Vermittlung erhielt der Beklagte jeweils eine Provision.

Das LG München I stufte dies als wettbewerbswidrig ein.

Eine Plattform, die den Anschein redaktionellen Contents erwecke, müsse den User darauf hinweisen, dass es sich bei den Links um Affiliate-Werbung handle. Denn der durchschnittliche Verbraucher erwarte andernfalls, dass es sich um neutrale, unabhängige Äußerungen handle. Nur wenn die Reklame als solche ausreichend deutlich gekennzeichnet (z.B. Bannerwerbung, Werbung am Rand einer Internetseite), gehe er auch von Werbung aus.

Diese wichtige Information werde im vorliegenden Fall verschwiegen, sodass ein Wettbewerbsverstoß vorliege.

Dadurch, dass der Leser von einer neutralen Darstellung ausgehe, werde er möglicherweise in seiner Kaufentscheidung beeinflusst und besuche die verlinkte Webseite des Werbepartners, die er andernfalls nicht aufgesucht hätte.

Rechts-News durch­suchen

29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen
27. April 2026
Ein fehlerhafter Rauchmelder-Test mit dem Urteil "mangelhaft" verletzt die Rechte des Herstellers und begründet Schadensersatz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen