Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: ARAL-Werbeanzeige wegen fehlender Informationspflichten wettbewerbswidrig

Die ARAL-Werbeanzeige "Die neuen Crossinos!" ist wegen fehlender Informationspflichten wettbewerbswidrig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2014 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 27.02.2014 - Az.: 4 U 144/14).

ARAL bewarb in der Zeitschrift "auto motor sport" in Form einer ganzseitigen Werbeanzeige seine Brötchen "Crossinos".

Die obere Hälfte der Werbeanzeige bestand aus einer Abbildung von drei unterschiedlich belegten Baguette-Broten, über denen sich die Schriftzüge "Crossinos – Unsere Genießer-Baguettes“ (links oben auf der Seite) und "www.aral.de" (rechts oben auf der Seite) befanden. Unter der Abbildung befand sich folgender Text: 

"Die neuen Crossinos !
Unsere Besten zum Probierpreis von nur 1,99 €*.
Für alle, die unterwegs nicht irgendwas wollen: Die neuen Crossinos sind da – unsere Genießer-Baguettes. In 6 köstlichen Varianten und nur aus besten Zutaten. Knusprig-lecker, frisch für Sie gemacht und jetzt im März zum einmaligen Probierpreis von nur 1,99 €*.

*unverbindliche Preisempfehlung, nur in teilnehmenden Petit Bistros“

Am unteren linken Seitenrand befand sich der Schriftzug "Petit Bistro – So genießt man bei Aral.“ Am unteren rechten Seitenrand befand sich das Unternehmenssymbol der Beklagten mit dem Schriftzug "ARAL" und darunter die Worte "Alles super."

Das OLG Hamm hat einen Verstoß gegen die Informationspflichten nach <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs.3 UWG bejaht und die Werbeanzeige als wettbewerbswidrig eingestuft.

Es reiche nicht aus, einfach die Webseite von ARAL anzugeben, sondern es hätte vielmehr weitergehender Informationen über die Identität des anbietenden Unternehmens bedurft. Dies sei jedoch nicht erfolgt, so dass die Beklagte ihren Informationspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei.

Rechts-News durch­suchen

21. September 2026
Wer massenhaft ungekennzeichnete KI-Schriftsätze einreicht und Vorbringen endlos wiederholt, riskiert eine Missbrauchsgebühr (sog. Mutwillensstrafe).
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen