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Kategorie: Wirtschaftsrecht

ArbG Köln: Außerordentliche Kündigung eines WDR-Redakteurs wegen Schleichwerbung unwirksam

Das Arbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung eines Redakteures des Westdeutschen Rund-funks (WDR) für unwirksam erklärt. Der Kläger war seit 1988 bei dem WDR als Redakteur und Autor beschäftigt. Für seine journalisti-sche Arbeit erhielt er zahlreiche Auszeichnungen.

Der WDR wirft dem Kläger vor, in einem am 19.10.2009 gesendeten Filmbericht und durch einen Auftritt am 21.10.2009 in der Fernsehsendung „Hart aber fair“ unter Missachtung journalistischer Pflichten über ein angeblich wirkungsvolles aber von der Pharmaindustrie abgelehntes Medika-ment berichtet zu haben.

In nahem zeitlichen Zusammenhang zu den Sendungen seien dann das Medikament auf den Markt gebracht und ein Buch des Klägers unter dem Titel „Heilung unerwünscht – die dramatische Geschichte eines Medikaments“ veröffentlicht worden. Entgegen einer Ehrenerklärung des Klägers gegenüber der Intendantin ergebe sich aus diversen E-Mails, dass die Sendungen, das Erschei-nen des Buches und die Markteinführung des Medikaments abgestimmt gewesen seien.

Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat die fristlose Kündigung des Klägers in ihrer heutigen Sitzung für unwirksam erklärt, da die Gründe für die Entlassung bei einer Gesamtschau angesichts des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht ausreichend seien.

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.01.2011 - 6 Ca 4641/10 -

Quelle: Pressemitteilung des ArbG v. 20.01.2011

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