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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Bagatelle bei Impressumsverstoß durch fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Ein fehlerhaftes Impressum (hier: fehlende RegisterNr. und fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist allenfalls ein bagatellartiger Wettbewerbsverstoß, der jedoch nicht abmahnfähig ist <link http: www.online-und-recht.de urteile nicht-abmahnfaehige-bagatelle-bei-fehlender-umsatzsteuer-identifikationsnummer-im-impressum-103-o-34-10-landgericht-berlin-20100831.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 31.08.2010 - Az.: 103 O 341/10).

Bei dem Beklagten handelte es sich um einen KFZ-Händler, der Autos über das Internet anbot. Die Klägerin beanstandete, dass die Webseite nicht die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalte.

Die Berliner Richter teilten diese Einschätzung der Klägerin nicht ganz.

Der Beklagte habe zwar vermutlich einen Wettbewerbsverstoß begangen, jedoch erreiche dieser allenfalls bagatallartiges Niveau, so dass die Klägerin nicht abmahnberechtigt gewesen sei.

Daher stünde ihr auch kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zu.

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