Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Bewusst falsche Wiedergabe der Rechtslage ggü. Kunden wettbewerbswidrig

Gibt ein Unternehmer gegenüber einem Kunden bewusst und gezielt die höchstrichterliche Rechtsprechung falsch wieder, so liegt darin eine wettbewerbswidrige Irreführung <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrung-von-kunden-durch-anspruchsablehnung-ist-rechtswidrig-6-u-126-11-oberlandesgericht-frankfurt-20111117.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.11.2011 - Az.: 6 U 126/11).

Das verklagte Unternehmen stritt außergerichtlich mit einem Kunden um Schadensersatz für für eine Flugverspätung. Es berief sich dabei auf eine Entscheidung des EuGH und lehnte den geltend gemachten Anspruch schriftlich ab.

Die Klägerin hielt dies für irreführend, denn der EuGH habe gar nicht in dieser Weise entschieden. Das Unternehmen leite durch seine Ausführungen den Verbraucher vielmehr bewusst in die Irre.

Die Frankfurter Richter lehnten einen Wettbewerbsverstoß ab.

Das verklagte Unternehmen habe zu Recht seinen Standpunkt in der außergerichtlichen Diskussion vertreten dürfen. Die Entschädigung von Reisenden wegen Flugverspätungen sei nach wie vor nicht abschließend geklärt. Es müsse einem Unternehmer grundsätzlich gestattet sein, Urteile für falsch zu erachten.

Die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit werde nur dort erreicht, wo der Unternehmer eine gerichtliche Entscheidung gezielt falsch wiedergebe.

Im vorliegenden Fall sei dies aber nicht geschehen. Denn die Beklagte streite das für sie ungünstige Urteil nicht ab, sondern stelle nur dessen Richtigkeit in Frage.
 

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen