Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Bezeichnung "Geschäftsführer" für Einzelunternehmen irreführend

Die Bezeichnung "Geschäftsführer" bei einem Einzelunternehmen ist irreführend (OLG München, Urt. v. 14.11.2013 - Az.: 6 U 1888/13).

Der Beklagte, ein Einzelunternehmer, hatte sich in seinem Internet-Impressum als "Geschäftsführer" bezeichnet. Vorangestellt war - in Form einer Grafik - die geschäftliche Bezeichnung des Unternehmens.

Die Münchener Richter stuften dies als irreführenden Wettbewerbsverstoß ein, der auch die Bagatellgrenze überschreite.

Der Verbraucher gehe angesichts der Bezeichnung "Geschäftsführer" davon aus, dass es sich bei dem Verkäufer um eine namentlich nicht genau genannte juristische Person handle, deren Vertretungsorgan die als Geschäftsführer bezeichnete Person sei.

Die Bezeichnung sei auch nach den gesetzlichen Vorschriften irreführend, da der der Beklagte als Diensteanbieter von Telemedien verpflichtet war, dem Verbraucher korrekte Informationen über die Identität des Unternehmens zu geben.

Die unzutreffende Bezeichnung als "Geschäftsführer'' in der Anbieterkennung sei auch geeignet, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen. Denn für den Verbraucher, der Waren im Internet erwirbt, sei die Frage, mit welchem Vertragspartner der Vertrag geschlossen wird, durchaus von Bedeutung für seine Kaufentschließung.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen