Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: "denkbestattungen.de" und Marke "Denk" verwechslungsfähig

Nach Ansicht des LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile markeninhaber-von-denk-kann-domain-denkbestattungen-de-untersagen-312-o-546-08-landgericht-hamburg-20090303.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 546/08) kann der Markeninhaber des Kennzeichens "Denk" die Verwendung der Domain "denkbestattungen.de" untersagen.

Beide Parteien waren Bestattungsunternehmen. Das Geschäft der Klägerin existierte seit über 150 Jahren und hatte im gesamten Bundesgebiet Niederlassungen. Auf die Klägerin war auch die Wort-Bildmarke "Denk" eingetragen.

Die Beklagte nutzte die Domains "denkbestattungen.de" und "bestattungendenke.de". Die Klägerin war der Ansicht, die Beklagte verletze ihre Rechte durch den Domain-Gebrauch.

Die Hamburger Richter gaben der Klägerin Recht.

Die von der Beklagten verwendete Domains seien der geschützten Wort-Bildmarke der Klägerin sehr ähnlich. Beide Bezeichnungen würden von dem Bestandteil "Denk" geprägt und seien dadurch verwechslungsfähig. Dies werde vor allem dadurch verstärkt, dass beide Unternehmen im Bereich der Bestattungen tätig seien.

Zwar könne der Beklagten nicht grundsätzlich verboten werden ihren Familiennamen im Unternehmensnamen zu führen. Es müsse aber Rücksicht darauf genommen werden auf das von der Klägerin verwendete Kennzeichen. Verwechslungen müssten soweit wie möglich vermieden werden.

Dies gesschehe nicht dadurch, dass die Beklagte lediglich den Namen mit dem Wort Bestattungen kombiniere. Ihr könne jedenfalls zugemutet werden, zusätzlich den Vornamen hinzuzufügen.

 

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen