Die deutschen Datenschutzbehörden haben angekündigt, ab sofort bundesweit Webseiten auf den rechtskonformen Einsatz von Tracking-Technologien zu überprüfen. Als Erstes werden, so die offizielle Verlautbarung, zunächst die Seiten von Zeitungsverlagen und Medienunternehmen untersucht.
Der Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg teilt dazu in einer Pressemitteilung mit:
"Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg wird daher zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden in einem groß angelegten Verfahren Online-Angebote auf eine rechtskonforme Einbindung von Tracking-Technologien prüfen. Die Prüfung wurde länderübergreifend vorbereitet. Sie wird in enger Zusammenarbeit der beteiligten Landesdatenschutzbehörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches in völliger Unabhängigkeit durchgeführt.
Gegenstand dieser Prüfung werden in einem ersten Schritt die Internetpräsenzen von Medienunternehmen sein. Diese setzen Tracking-Dienste häufig in besonders großem Umfang auf ihren Websites ein. Wollen Medienunternehmen Tracking-Technologien nutzen, können diese nur erlaubt sein, wenn die/der Nutzer*in hierin wirksam einwilligt – d. h. informiert, freiwillig, vorab, separat und in Kenntnis einer zumutbaren Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen."
Parallel dazu hat auch Max Schrems mit seiner NGO noyb 101 Beschwerden gegen zahlreiche Unternehmen in Europa eingereicht. Eine genaue Liste der gerügten Firmen findet sich hier.
In Deutschland sind u.a. TVSpielfilm, DuMont.next, FUNKE Digital, Handelsblatt und Chefkoch betroffen. Dabei wird gerügt, dass weiterhin Technologien eingesetzt werden, die eine Datenübermittlung in die USA vornehmen. Die jeweiligen Beschwerden lassen sich im Original als PDF nachlesen.