Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Deutsches Institut für Menschenrechte" nicht markenrechtlich schützbar

Die Bezeichnung "Deutsches Institut für Menschenrechte" ist nicht als Marke eintragbar. Dies gilt unabhängig davon, für welchen Waren- und Dienstleistungs-Bereich sie angemeldet wird. Derartigen Instituten fehlt jegliche Unterscheidungskraft <link http: www.online-und-recht.de urteile deutsches-institut-fuer-menschenrechte-grundsaetzlich-nicht-als-marke-eintragbar-24-w-pat-43-10-bundespatentgericht--20110722.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 22.07.2011 - Az.: 24 W (pat) 43/10).

Der Kläger begehrte die Eintragung der Bezeichnung "Deutsches Institut für Menschenrechte" als Marke für eine Vielzahl von Bereichen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wies die Eintragung aufgrund fehlender Unterscheidungskraft zurück.

Das BPatG bestätigte die Rechtsauffassung des DPMA.

Es führte in seiner Begründung aus, dass die von dem Kläger gewählte Bezeichnung grundsätzlich nicht die erforderliche Unterscheidungskraft besitze. Dies gelte für alle Institute und nationale Einrichtungen, auch unabhängig davon, für welchen Bereich der Anmelder seine Waren und Dienstleistungen auswähle.

erartige Institute und Einrichtungen seien immer unmittelbar beschreibend, so dass der durchschnittliche Verbraucher auch nur den beschreibenden Sinngehalt erkenne und nicht einen betrieblichen Herkunftsnachweis.  

Rechts-News durch­suchen

27. November 2024
Die Farbe Gelb bleibt als Marke für Hochdruckreiniger geschützt, da sie eine Herkunftsfunktion erfüllt und Verwechslungsgefahr besteht.
ganzen Text lesen
26. November 2024
Der Online-Weiterverkauf von Luxus-Parfums durch Discounter darf untersagt werden, wenn er das Markenimage schädigt und ein selektives Vertriebssystem…
ganzen Text lesen
14. November 2024
Der Satz "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" kann mangels Unterscheidungskraft nicht als Unionsmarke eingetragen werden, da es als politische…
ganzen Text lesen
12. November 2024
Die Bezeichnung "Moneypenny" genießt keinen eigenständigen marken- oder wettbewerbsrechtlichen Schutz, da die Figur nicht als eigenständig vom…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen