Der Anbieter "easyJet" muss es dulden, dass die Software der "InterRes" auf ihre Online-Flugdatenbanken zugreift <link http: www.online-und-recht.de urteile buchungssoftware-fuer-fluggesellschaften-keine-rechtsverletzung-des-datenbankherstellers-308-o-162-09-landgericht-hamburg-20101001.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010 - Az.: 308 O 162/09).
easyJet bot ihre Tickets fast ausschließlich über das Internet an. Zu diesem Zweck hielt sie zahlreiche Fluginformationen für die Allgemeinheit auf ihren Webseiten zum Abruf bereit. Diese Inhalte lizensierte die Klägerin auch an Dritte.
Die Beklagte, InterRes, vertrieb eine Flugbuchungssoftware, mit deren Hilfe die Webseiten von Dritten parallel kostenlos durchsucht werden konnten Vor allem Reisebüros verwendeten diese Software.
"easyJet" sah sich hierdurch in ihren Rechten verletzt und klagte.
Die Hamburger Richter lehnten einen Anspruch.
Es finde keine unerlaubte Datenbank-Nutzung statt, da nicht ein wesentlicher Teil vervielfältigt oder vertrieben wurde. Da keine großen Datenmengen geschickt würden, sondern immer nur einzelne Abfragen erfolgten, könne auch von einer unerlaubten, systematischen Datenentnahme keine Rede sein.
Es würden stets immer konkrete, einzelne Suchanfragen abgearbeitet werden.
Ähnlich hat dies das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile autobingooo-darf-online-datenbank-von-autoscout24-auslesen-5-u-101-08-oberlandesgericht-hamburg-20090416.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.04.2009 - Az.: 5 U 101/08), wonach "AUTOBINGOOO" die Online-Börse von "autoscout24.de" durchsuchen und abfragen darf.