Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Entgelt in Prepaid-Mobilfunkvetrag kann Unternehmen selbst bestimmen

Die Regelung eines Mobilfunk-Unternehmens, in welcher Höhe Entgelte für die Rückzahlung eines Guthabens anfallen, unterliegt grundsätzlich nicht der gesetzlichen Inhaltskontrolle (OLG Hamburg, Urt. v. 01.07.2010 - Az.: 3 U 129/08).

Das verklagte Mobilfunkunternehmen verwendete nachfolgende Klausel:

"Rückzahlung des Guthabens bei Kündigung einmalig 6,- Preise in EUR und inkl. USt."

Die Verbraucherzentrale beanstandete diese Bestimmung als rechtswidrig.

Die Hamburger Richter lehnten den Anspruch ab.

Sie erklärten, dass die Klausel hinsichtlich der Rückzahlungsgebühr nicht der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliege. Denn neben den Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistungen seien auch solche Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegten, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestünden.

So liege der Fall, da für Prepaid-Verträge kein gesetzliches Leitbild bestehe. Jedem Mobilfunkunternehmen stehe es frei, die Höhe des Entgelts und den Umfang der von ihm angebotenen Leistungen in eigener Verantwortung selbst zu bestimmen.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen