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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Entgeltliche Einträge in Branchebuch nur mit Monatspreis wettbewerbswidrig

Das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile monatliche-preisangabe-fuer-eintrag-in-firmenregister-bei-laengerer-laufzeit-unzulaessig-38-o-148-10-landgericht-duesseldorf-20110415.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.04.2011 - Az.: 38 O 148/10) hat entschieden, dass bei einer zweijährigen Laufzeit eines Firmenregister-Vertrages es nicht ausreicht, nur den monatlichen Grundpreis anzugeben.

Der Kläger wandte sich gegen die Beklagten, die an Gewerbetreibende Formulare versendeten und ihnen entgeltlich die Eintragung in einem Firmenregister anboten. Der Kläger monierte, dass mit einem monatlichen Preis geworben werde, obwohl die Laufzeit tatsächlich mindestens 2 Jahre betrug.

Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass die beworbene Dienstleistung mit einem monatlichen Preis irreführend sei, weil die tatsächliche Laufzeit 2 Jahre betrage. Sowohl auf dem Formular selbst als auch in den AGB sei von einer jährlichen Abrechnung des Betrages die Rede.

Die Summe, die dann insgesamt abgebucht werde, sei wesentlich höher, als der beworbene monatliche Grundbetrag. Der Gewerbetreibende, dem das Schreiben zugehe, werde daher ein viel niedrigerer Preis für das Angebot suggeriert, so dass von einer wettbewerbswidrigen Täuschung und Irreführung auszugehen sei.

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