Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Erschleichung von Werbe-Einwilligungen durch Bestätigungsschreiben von Axel Springer wettbewerbswidrig

Ein durch die Axel Springer AG versandtes Schreiben an Kunden, in dem die Unterstellung enthalten ist, dass der Adressat einer telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt hat, ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile inhaltliche-falsche-bestaetigungsschreiben-von-axel-springer-an-kunden-unzumutbare-belaestigung-96-o-17-11-landgericht-berlin-20110216.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Beschl. v. 16.02.2011 - Az.: 96 O 17/11).

Bei der Klägerin handelte es sich um die Verbraucherzentrale Berlin. Diese ging gegen die Axel Springer AG vor, welche ihren Kunden Schreiben versandte, in denen der Verlag sich

"für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren"

bedankte.

Die Berliner Richter erließen auf Antrag der Verbraucherzentrale eine entsprechende einstweilige Verfügung.

Die Schreiben seien eine unzumutbare Belästigung. Der Angeschriebene sei durch die Zusendung gezwungen, Kontakt mit dem Verlag aufzunehmen und den Inhalt richtig zustellen.

Es sei von einem Wettbewerbverstoß auszugehen, da die Empfänger eine ausdrückliche Einwilligung nicht erteilt hätten. Insofern sei die Erschleichung einer derartigen Zustimmung in telefonische Werbemaßnahmen rechtswidrig.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen