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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Fielmann darf mit Aussage "günstigsten Preisen" werben

Das Optiker-Unternehmen Fielmann darf mit der Aussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!" werben, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile fielmann-brillen-reklame-mit-garantiert-guenstigsten-preisen-grundsaetzlich-zulaessig-3-u-211-08-oberlandesgericht-hamburg-20090423.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 3 U 211/08).

Der bekannte Brillen-Hersteller bewarb seine Produkte mit folgenden Erklärungen:

"Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert"
"Fielmann - Sie bekommen immer den garantiert günstigsten Preis"

Dies hielt der Kläger, ein Wettbewerbsverein, für wettbewerbswidrig.

Die Hamburger RIchter teilten diese Einschätzung nur zum Teil.

Die Werbung sei dann zu beanstanden, wenn sie nicht in Zusammenhang mit einer "Geld-zurück-Garantie" erfolge. Denn andernfalls entstünde beim Verbraucher, dass Fielmann automatisch und immer der billigste Anbieter am Markt sei.

Dies sei aber gerade nicht zutreffend. Wie der Kläger dargelegt habe, habe es im untersuchten Zeitraum immer wieder Monate gegeben, in denen die Konkurrenz grundsätzlich billiger sei.

Nur wenn die "Geld-zurück-Garantie" mit aufgenommen würde, werde der irrigen Einschätzung durch den Verbraucher vorgebeugt.

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