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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Fluggesellschaft muss Passagiere vollständig und klar über Fluggastrechte informieren

Eine Fluggesellschaft muss Passagiere klar und vollständig über ihre Fluggastrechte informieren <link http: www.online-und-recht.de urteile fluggesellschaft-germania-muss-passagiere-klar-und-vollstaendig-ueber-fluggastrechte-informieren-landgericht-berlin-20151008 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 08.10.2015 - Az.: 52 O 103/15).

Die verklagte Fluggesellschaft informierte ihre Kunden in einem Info-Blatt wie folgt:

"Rückerstattung des Flugscheinpreises binnen 7 Tagen oder.."

und

"Große Verspätungen
Bei absehbaren Verspätungen von
    - mehr als 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 Kilometer oder
    - mehr als 3 Stunden bei Flügen von mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der Gemeinschaft oder bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
hat der Fluggast das Recht auf
    - wie oben unter 5 und 6;
    - bei Verspätungen über 5 Stunden zusätzlich das Recht gemäß (1)."

Das Gericht stufte dies als unzureichende Belehrung über die Fluggastrechte ein.

Aufgrund gesetzlicher Vorschrift sei die Fluggesellschaft verpflichtet, ihre Kunden über ihre Rechte zu informieren. Mit dem aktuellen Info-Blatt komme sie dieser Pflicht aktuell nicht nach.

Die Belehrungen seien nicht vollständig und zudem auch nicht ausreichend transparent. 

Ein Unternehmen komme seiner gesetzlichen Verpflichtung jedoch nur dann nach, wenn es in ausreichend klarer Form seine Passagiere benachrichtige. Dies sei hier nicht der Fall, so dass ein Wettbewerbsverstoß gegeben sei.

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