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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Stuttgart: Fruchtquark-Werbung von Ehrmann "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" irreführend

Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark der Firma Ehrmann ist irreführend, da dem Kunden damit suggeriert wird, dass der Quark genau die gleichen positiven Eigenschaften hat, wie ein Glas Milch. Tatsächlich ist es aber so, dass der Fruchtquark einen viel höheren Zuckeranteil hat und damit eine negativere Auswirkung hat als Milch <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtswidriger-ehrmann-fruchtquark-werbeslogan-so-wichtig-wie-das-taegliche-glas-milch-2-u-61-10-oberlandesgericht-stuttgart-20110203.html _blank external-link-new-window>(OLG Stuttgart, Urt. v. 03.02.1011 - Az.: 2 U 61/10).

Der Beklagte, der Früchtequark-Hersteller Ehrmann, bewarb seine Produkte mit der Aussage:

"So wichtig wie das tägliche Glas Milch."

Die Stuttgarter Richter hielten dies zu für irreführend. Denn mit einer solchen Aussage erwecke der Beklagte den Eindruck, dass das Produkt so gesund sei wie ein Glas Milch.

Dies sei aber nicht der Fall, so die Juristen. Der Quark weise vielmehr einen wesentlich höheren Zuckeranteil auf und könne daher nicht mit einem Milch-Getränk verglichen werden.

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