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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: G20-Fahndungsaufruf von BILD rechtswidrig

Der G20-Fahnungsaufruf von BILD war rechtswidrig, so das LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile g20-fahndungsaufruf-von-bild-rechtswidrig-landgericht-frankfurt_am-20171214 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.12.2017 - Az.: 2-03 O 270/17).

Auf bild.de wurde vor kurzem ein G20-Fahndungsaufruf veröffentlicht. Dort hieß es:

"Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher? Sachdienliche Hinweise bitte an die nächste Polizeidienststelle (...)

Mit Steinen, Molotow-Cocktails und Stahlgeschossen wurden Polizisten beim Hamburger G20-Gipfel von Kriminellen angegriffen. Wer kann die Verbrecher identifizieren? (...)

BILD unterstützt die Polizei, fragt: Wer kennt die Personen auf diesen Bildern? Sie sind dringend verdächtig, schwere Straftaten beim G20-Gipfel begangen zu haben. ..."

Auf zwei Fotos wurde die Klägerin vor einer geplünderten Filiale eines Drogeriemarktes gezeigt mit dem Hinweis:

"Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im geplünderten Drogeriemarkt ..."

Das Gericht stufte die Ablichtung der Bilder als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein.

Am G20-Gipfel bestünde zwar ein außerordentlich hohes Medieninteresse, dies rechtfertige jedoch nicht den Abdruck im konkreten Einzelfall. Denn diese Art der Präsentation habe eine erhebliche Prangerwirkung.

Die Klägerin stünde lediglich im Verdacht, "leichte" Straftaten wie Diebstahl begangen zu werden, werde jedoch gleichwohl als Verbrecher tituliert. Zudem bestünde die Gefahr, dass der durchschnittliche Leser davon ausgehe, dass die abgelichteten Personen schwerste Straftaten (u.a. Angriff von Menschen mittels Steinen, Molotow-Cocktails und Stahlgeschossen) begangen hätten.

Daher falle die Interessensabwägung zugunsten der Klägerin aus und der Fahdungsaufruf sei rechtswidrig.

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