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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Gewährung finanzieller Vorteile an Augenärzte rechtswidrig

Der BGH hat entschieden <link http: www.heilmittel-und-recht.de urteile rechtswidrige-beeinflussung-von-augenaerzten-durch-gewaehrung-finanzieller-vorteile-i-zr-182-08-bundesgerichtshof--20100624.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.06.2010 - Az.: I ZR 182/08), dass die Gewährung finanzieller Vorteile durch eine Brillenherstellerin an Augenärzte für den Fall, dass Patienten aufgrund einer Untersuchung bei der Herstellerin eine Brille erwerben, rechtswidrig ist.

Die Beklagte, ein Brillenherstellerin, stellte Augenärzten ein Brillensortiment und ein Computersystem zur Brillenanpassung zur Verfügung. Nach Auswahl eines Gestells durch den Patienten sowie Eingabe der Patientendaten wurden die Informationen von den Ärzten an die Beklagte übermittelt. Die Ärzte erhielten dann von der Beklagten eine Vergütung von mindestens 80 Euro, wenn die jeweiligen Patienten eine Brille bei der Beklagten daraufhin erworben hatten.

Diese Praxis wurde von der Wettbewerbszentrale als wettbewerbswidrig beanstandet. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, das OLG Stuttgart gab der Klägerin dann in der Berufungsinstanz  Recht. Dieses Urteil wurde nun vom BGH bestätigt.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Angebot der Beklagten dazu geeignet sei, die Entscheidungsfreiheit von Augenärzten unangemessen unsachlich zu beeinflussen.

Die Beklagte setze nämlich mit der Gewährung einer Provision in Höhe von mindestens 80 Euro erhebliche Anreize, die zur Folge hätten, dass die Augenärzte nicht alleine anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an einen bestimmten Brillenhersteller verweisen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Augenärzte im Rahmen einer ständigen Zusammenarbeit mit der Beklagten erhebliche Beträge einnehmen könnten. Darüber hinaus sei davon auszugehen, dass ein großer Teil der praktizierenden Augenärzte sich zu einer Zusammenarbeit mit der Beklagten entschließen würde.

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