Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

OLG Köln: "Gewinn-Mitteilung" ist Gewinnzusage

Eine als "offizielle Gewinn-Mitteilung" deklarierte Postsendung kann eine verbindliche Gewinnzusage begründen, so das OLG Köln <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile offizielle-gewinn-mitteilung-kann-verbindliche-gewinnzusage-darstellen-21-u-2-10-oberlandesgericht-koeln-20100318.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 18.03.2010 - Az.: 21 U 2/10).

Der Kläger erhielt von der Beklagten per Post eine Nachricht übermittelt, in der es u.a. hieß:

"Und nun halten Sie sich fest Herr (…), das Unglaubliche ist wahr geworden: Die Nationale Glücks-Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn von 13.000,- EUR entfallen ist."

Die Kölner Richter stuften dies als rechtlich verbindliche Gewinnzusage ein.

Angesichts der konkreten Formulierung müsse der angeschriebene Verbraucher davon ausgehen, dass er einen Preis iHv. 13.000,- EUR erhalten habe. Die gewählte Ausdrucksweise lasse keine andere Deutung oder Interpretation zu.


Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen
05. Mai 2026
Greifautomaten mit "Mystery Packs" gelten als Gewinnspiel und dürfen nicht in einem 24-Stunden-Automatenkiosk aufgestellt werdeb,
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen