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Kategorie: Onlinerecht

LG Hannover: Gewinnspiel-Klausel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" ist rechtmäßig

Die Gewinnspiel-Klausel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" ist rechtmäßig und benachteiligt nicht den Teilnehmer eines Spiels <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile ausschluss-des-rechtsweges-bei-radio-gewinnspiel-zulaessig-1-o-77-08-landgericht-hannover-20090330.html _blank external-link-new-window>(LG Hannover, Urt. v. 30.03.2009 - Az.: 1 O 77/08).

Der Beklagte bot ein Gewinnspiel an. Die Kläger meinten, sie hätten gewonnen. Der Beklagte lehnte eine Auszahlung ab und verwies auf eine Regelung in den AGB, wonach der Rechtsweg ausgeschlossen sei.

Das LG Hannover stufte diese Regelung als rechtlich wirksam ein.

Ein Ausschluss des Rechtsweges sei zumindest dann erlaubt, wenn dies auf dem freien Willen beruhe und beide Parteien sich dabei gleichberechtigt, ohne wirtschaftliche Überlegenheit, gegenüberstünden. So werde ausgeschlossen, dass die soziale oder wirtschaftliche Überlegenheit dazu führe, dass eine der Parteien zum Ausschluss des Rechtsweges genötigt werde.

Davon sei vorliegend auszugehen. Die Kläger seien auf das Gewinnspiel nicht angewiesen gewesen und hätten jederzeit von der Teilnahme absehen könne, ohne dass ihnen ein Nachteil entstanden wäre. Für die Teilnehmer habe kein Risiko bestanden, so dass der Ausschluss des Rechtsweges zulässig gewesen sei. Ansonsten wäre der Veranstalter aufgrund der großen Reichweite von Radioprogrammen der Gefahr von unzähligen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt, die in keinem Verhältnis zu der Gewinnaktion stünden.

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