Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Grundpreis-Angaben auf eBay

Grundpreis-Angaben auf eBay müssen in unmittelbärer Nähe zum Endreis erfolgen, d.h. "direkt dabei" oder "so nahe wie möglich" (OLG Hamburg, Urt. v. 10.10.2012 - Az.: 5 U 274/11).

Die Parteien stritten über die Grundpreisangaben auf einer Internethandelsplattform. Die Angabe eines Grundpreises fand sich nur im unteren Teil des Angebotes, jedoch nicht neben der Angabe des Endpreises beim "Sofort Kaufen“-Button.

Die Hamburger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Die Grundpreisangabe müsse in unmittelbarer Nähe des Endpreises erfolgen, d.h. beide Preise müssten auf einen Blick vom Verbraucher wahrgenommen werden können. Eine bloße Erreichbarkeit hingegen reiche nicht aus. Daher seien die gesetzlichen Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn die Grundpreisangabe "direkt dabei" oder "so nahe wie möglich" zum Endpreis positioniert sei.

Denn nur so werde gewährleistet, dass der Verbrauchern eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich erhalte.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen