Wie der Hamburgischer Datenschutzbeautragte in einer <link http: www.datenschutz-hamburg.de news detail article bussgeld-gegen-google-festgesetzt.html _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist das gegen den Suchmaschinen-Anbieter Google festgesetzte Bußgeld wegen unzulässigen WLAN-Scan rechtskräftig.
In den Jahren 2008 - 2010 hatte Google im Rahmen seines Street View-Programms nicht nur Straßen fotografiert, sondern auch WLAN-Daten in der näheren Umgebung erfasst. Dabei wurden auch Inhaltsdaten erfasst.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte verhängte daraufhin ein Bußgeld iHv. 145.000,- EUR, das nunmehr rechtskräftig ist.
"Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Sachverhalt um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt. Google hat sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt. Das Speichern personenbezogener Daten sei nie beabsichtigt gewesen.
Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben“,
so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.