Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Hinweis auf alte Rechtsnormen in Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 08.10.2013 - Az.: 6 U 97/13) hat entschieden, dass der Hinweis auf eine veraltete Gesetzesnorm in einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung nicht immer einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß begründet.

Die Beklagte, die Waren über eBay vertrieb, hatte in ihrer Widerrufsbelehrung auf eine veraltete Norm (§ 312 e BGB anstatt nunmehr § 312 g BGB) verwiesen und war daraufhin von einem Mitbewerber abgemahnt worden.

Zu Unrecht wie das OLG Brandenburg nun entschied.

Auch wenn eine zeitlich überholte Norm genannt würde, sei es dem Verbraucher weiterhin inhaltlich möglich, sich über seine Rechte zu informieren. Denn die Widerrufsbelehrung enthalte die richtige Nennung des Art. 246 § 3 EGBGB, aus dem sich die einzelnen Pflichten des Unternehmers ergeben würden.

Insoweit handle es sich lediglich um eine Formalie. Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn eine aktuelle Vorschrift gänzlich fehle, so dass der Verbraucher sich nicht informieren könne. In einem solchen Fall sei von einer Rechtsverletzung auszugehen.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen