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Kategorie: Onlinerecht

VG Gelsenkirchen: Internet-Angebote mit pornografischem Inhalt ohne ausreichende Altersverifikation unzulässig

Das VG Gelsenkirchen <link http: www.online-und-recht.de urteile online-angebot-www-poppen-kostenlos-com-sowie-www-poppen-kostenlos-info-rechtswidrig-14-k-4086-07-verwaltungsgericht-gelsenkirchen-20091216.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.12.2009 - Az.: 14 K 4086/07) hat entschieden, dass die Online-Angebote "www.poppen-kostenlos.com"  sowie "www.poppen-kostenlos.info" gegen geltendes Jugendschutz verstoßen und somit rechtswidrig sind. Die zuständige Landesmedienanstalt kann daher eine entsprechende Untersagungsverfügung erlassen.

Der Kläger bot online unter "www.poppen-kostenlos.com"  sowie "www.poppen-kostenlos.info" Links zu pornografischen Seiten an. Die verlinkten Seiten waren bei Eingabe einer herkömmlichen Personalausweisnummer zugänglich. Ein Altesverifikationssystem (AVS) war nicht dazwischen geschaltet.

Die Aufsichtsbehörde erließ daraufhin eine Untersagungsverfügung, weil gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen werde. Die Eingabe einer Personalausweisnummer sei kein ausreichendes AVS.

Der Kläger hafte als Domaininhaber und Admin-C auch für die rechtswidrigen Inhalte, obwohl er selbst auf seinen Webseiten keine pornografischen Angebote bereit halte. Es reiche aus, dass er auf die Online-Angebote durch Hyperlinks verweist.

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