Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Irreführende Angaben über Holzart bei eBay-Verkauf

Macht ein eBay-Verkäufer falsche Angaben über die Holzart bei einem Balkontisch, handelt es sich um eine wettbewerbswidrige Irreführung <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2015 - Az.: 12 O 348/14).

Der verklagte Verkäufer bewarb bei eBay einen Balkontisch aus Holz und gab dort an, dass das Produkt aus der Holzart Bangkirai sei.

"Balkontisch Klapptisch 100 x 50 cm / Gartentisch Yellow Balau“.

Yellow Balau ist die Handelsbezeichnung für Bangkira. In Wahrheit bestand der Tisch jedoch aus dem Material Kedongdong. 

Dies werteten die Düsseldorfer Richter als unzulässig.

Der Käufer gehe davon aus, dass das Produkt aus der angegebenen Holzart sei, was aber objektiv unzutreffend sei. Somit werde er in Irre geführt. Es liege ein entsprechender Wettbewerbsverstoß vor.

Auch die Argumentation des Beklagten, dass er sich auf die Angaben des Herstellers verlassen müsse, ändere daran nichts. Ein Verkäufer, der ein Produkt nicht selbst herstelle, aber mit Material-Angaben werbe, habe die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen