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Kategorie: Onlinerecht

LG Gießen: Irreführende Online-Werbung "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!"

Die Online-Werbung "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!"  ist irreführend und somit wettbewerbswidrig, da nachweislich keine wissenschaftliche Erkenntnisse über eine solche Wirkung existieren (LG Gießen, Beschl. v. 06.04.2020 - Az.: 8 O 16/20).

Die Beklagte betrieb eine Institut für Ernährungs- und Pilzheilkunde und warb auf ihrer Homepage mit der Aussage

"Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!"

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bewertete das LG Gießen diese Aussagen als klar irreführend.

Denn der behauptete Schutz sei wissenschaftlich nicht belegt.

Es stelle Allgemeinwissen dar, dass bezüglich der von dem Erreger COVID-19 hervorgerufenen Erkrankung derzeit noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vorliegen würden, ob bestimmte Stoffe im Infektionsfalle einen Schutz böten oder nicht.

Dies sei bekanntlich gerade Gegenstand weltweit laufender Forschungsbemühungen, die aber noch keine validen Ergebnisse gezeigt hätten.

Bei diesem Stande der Wissenschaft seien jegliche Anpreisungen für ein Mittel, das einen Schutz vor COVID-19 zum Ausdruck bringe, gesetzlich verboten. 

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