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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Irreführende Werbung mit "Du darfst"-Produkten

Der Spot "Diät ohne mich" der "Du darfst"-Reihe ist irreführend und somit wettbewerbswidrig <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv unilever_lg_hamburg_406_hko_107_12.pdf _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 06.11.2012 - Az.: 406 HKO 107/12).

Die Beklagte, die die bekannten "Du darfst"-Produkte herstellte, warb für ihre Produkt mit dem Spot "Diät ohne mich", in dem u.a. hieß:

"Das ist für die, die auf Nichts verzichten, die sich satt essen am ... und allem worauf sie gerade Lust haben. Du hast keine Lust Kalorien zu zählen? Dann lass es doch einfach.

Mit "du darfst" kannst Du unbeschwert genießen. Denn "du darfst" heißt vor allem: Du musst gar nichts. Greif einfach zu. Diät - ohne mich. Du darfst."

Die Hamburger Richter stuften dies als irreführend ein.

Die Werbung suggeriere dem Verbraucher, dass er mit den "Du darfst"-Produkten unbeschwert genießen könne und keine Diät halten müsse, um abzunehmen.

Es werde der Eindruck erweckt, dass der Kunde alles und soviel essen könne wie er möchte, ohne zuzunehmen. Diese Angabe sei aber falsch.

Die "Du darfst"-Produkte enthielten zwar kalorienreduzierte Nahrung. Gleichwohl würden diese Waren immer noch eine hohe Energiedichte aufweisen und daher zu einer Gewichtszunahme führen, wenn man sich daran satt essen, ohne auf die Kalorien zu achten.

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