Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Irreführende Werbung mit "Du darfst"-Produkten

Der Spot "Diät ohne mich" der "Du darfst"-Reihe ist irreführend und somit wettbewerbswidrig <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv unilever_lg_hamburg_406_hko_107_12.pdf _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 06.11.2012 - Az.: 406 HKO 107/12).

Die Beklagte, die die bekannten "Du darfst"-Produkte herstellte, warb für ihre Produkt mit dem Spot "Diät ohne mich", in dem u.a. hieß:

"Das ist für die, die auf Nichts verzichten, die sich satt essen am ... und allem worauf sie gerade Lust haben. Du hast keine Lust Kalorien zu zählen? Dann lass es doch einfach.

Mit "du darfst" kannst Du unbeschwert genießen. Denn "du darfst" heißt vor allem: Du musst gar nichts. Greif einfach zu. Diät - ohne mich. Du darfst."

Die Hamburger Richter stuften dies als irreführend ein.

Die Werbung suggeriere dem Verbraucher, dass er mit den "Du darfst"-Produkten unbeschwert genießen könne und keine Diät halten müsse, um abzunehmen.

Es werde der Eindruck erweckt, dass der Kunde alles und soviel essen könne wie er möchte, ohne zuzunehmen. Diese Angabe sei aber falsch.

Die "Du darfst"-Produkte enthielten zwar kalorienreduzierte Nahrung. Gleichwohl würden diese Waren immer noch eine hohe Energiedichte aufweisen und daher zu einer Gewichtszunahme führen, wenn man sich daran satt essen, ohne auf die Kalorien zu achten.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen