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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Irreführendes Geo-Targeting ist Wettbewerbsverstoß

Ein Wettbewerbsverstoß liegt auch dann vor, wenn ein lokal begrenzt tätiges Unternehmen Bannerwerbung schaltet und mittels Geo-Targeting 95% der Abrufe auf das Bundesland beschrönkt sind. Für eine Irreführung reicht es aus, wenn 5% der Besucher in die Irre geführt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-bundesweite-werbung-eines-regionalen-telekommunikationsanbieters-bundesgerichtshof-20160428 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 28.04.2016 - Az.: I ZR 23/15).

Die Beklagte bot nur im Bundesland Baden-Würrtemberg seine Telekommunikations-Dienstleistungen an. Sie schaltete online Bannerwerbung unter Zuhilfenahme von Geo-Targeting. 95% der Anzeigen erschienen daher lediglich für Surfer aus Baden-Würrtemberg. 5% waren jedoch Streuverlust, d.h. die Werbung konnten auch Besucher aus anderen Bundesländern sehen.

Der BGH bejahte im vorliegenden Fall einen Wettbewerbsverstoß. Es sei auch unerheblich, dass der Interessent auf der Landing-Page erfahre, dass die Dienstleistungen nicht bundesweit angeboten würden. Denn dann liege bereits eine Irreführung vor.

Die Verbraucher, die außerhalb von Baden-Würrtemberg wohnen würden, würden dazu veranlasst, sich durch Aufruf der Webseite der Beklagten näher mit deren Angebot zu befassen.

Rechtlich relevant sei nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts. Das Aufsuchen einer Internetseite, auf der Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar bestellt werden könnten, steht dem Betreten eines stationären Geschäfts gleich.

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