Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Irreführung über Tätigkeit eines privaten Vereins durch Bezeichnung als "Institut"

Ein privater Verein darf sich nicht als "Institut" bezeichnen, da dieser Zusatz bei den betroffenen Kreisen eine Irreführung über die Natur des Vereins hervorruft. Der Zusatz "Institut" wird allgemein mit öffentlichen Institutionen in Verbindung gebracht, die unter der Aufsicht des Staats stehen <link http: www.online-und-recht.de urteile privater-verein-darf-sich-nicht-institut-nennen-25-w-23-11-kammergericht-berlin-20111026.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 26.10.2011 - A.: 25 W 23/11).

Der Kläger meldete den Verein "Deutsches Institut für Iranische Politik- und Wirtschaftswissenschaften e.V." zur Eintragung in das Vereinsregister an. Die Eintragung wurde mit der Begründung abgelehnt, der Begriff "Institut" beinhalte eine Täuschungsgefahr über die Natur des Vereins. Hiergegen wandte sich der Kläger.

Die Berliner Richter teilten die Einschätzung, dass eine Irreführung bestehe. Es werde eine wissenschaftliche Einrichtung erwartet, die über ein entsprechend geschultes Fachpersonal verfüge. Dies sei aber nicht der Fall, so dass die Öffentlichkeit getäuscht werde.

Rechts-News durch­suchen

02. Dezember 2024
Die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ ist unzulässig, da sie eine irreführende Verbindung zur geschützten Kategorie…
ganzen Text lesen
29. November 2024
CBD-Mundpflegesprays gelten als Lebensmittel und fallen daher unter das Verkaufsverbot der Düsseldorfer Allgemeinverfügung.
ganzen Text lesen
27. November 2024
Eine Online-Werbung mit "10-jähriger Garantie" ist irreführend, wenn Verbraucher nicht klar erkennen können, dass Teile des Produkts von der Garantie…
ganzen Text lesen
26. November 2024
Ein Onlineshop handelt irreführend, indem Kundenbewertungen mit Gewinnspiel-Anreizen erzeugt werden, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen