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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Irreführung Werbeaussage "Deutschlands bester Preis" von ALDI

Wirbt ein Discounter mit einer vergleichenden Aussage (hier: ALDI mit "Deutschlands bester Preis"), muss das Unternehmen dem Verbraucher sämtliche Informationen bereitstellen, damit er eine entsprechende Abwägung vornehmen kann. Zu den wesentlichen Daten gehört bei Früchten (hier: Avocados) auch der Reifegrad (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.05.2023 - Az.: 38 O 178/22).

ALDI bot Avocados (Handelsklasse I) einem Preis von 0,59 EUR/Stück an. Im gleichen Zeitraum nahm Penny hingegen nur 0,55 EUR/Stück.

ALDI schaltete in der Zeitung eine Anzeige für seine Ware und schrieb:

"Deutschlands bester Preis"

Dahinter befand sich ein Fußnotenzeichen, das wie folgt aufgelöst wurde:

"Die Marke ALDI steht nach Ansicht der von YouGov befragten Verbraucher für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Kategorie Lebensmittel."

Zudem war eine entsprechende Fundstelle für weitere Informationen angegeben.

Das LG Düsseldorf stufte dies als irreführend ein und verbot die Aussage.

Damit der Verbraucher einen Vergleich anstellen könne, müsse er entsprechend umfassend informiert sein. Hierfür genüge nicht nur die Angabe der Handelsklasse, sondern auch der entsprechende Reifegrad:

"Ob sich aus diesen Umständen ableiten lässt, dass der Reifegrad von Avocados in einer in den Anwendungsbereich von § 5b Abs. 1 UWG fallenden einer Aufforderung zum Kauf grundsätzlich anzugeben ist, bedarf keiner Klärung.

Jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen ist das der Fall. In der angegriffenen Werbung wird nicht lediglich auf das Angebot von Avocados hingewiesen und ein bestimmter Preis benannt, sondern der Angebotspreis wird als "Deutschlands bester Preis" beworben.

Ob dieses, seitens der Beklagten ihrem Angebot zugeschriebene Attribut zutrifft, kann ohne Kenntnis des Reifegrads der Früchte nicht zuverlässig beurteilt werden, weil der Reifegrad zu den preisbestimmenden Merkmalen zählt und genussreife Früchte teurer gehandelt werden als vorgereifte Ware."

Und weiter:

"Unter diesen Gegebenheiten kann der Verbraucher nicht überprüfen, ob der genannte Preis "Deutschlands bester Preis" ist, weil er nicht weiß, nach welchen Kriterien er einen Preisvergleich anstellen soll.

Das gilt im Übrigen unabhängig davon, ob der Verbraucher unter dem "besten Preis" den betragsmäßig geringsten (niedrigsten) Preis versteht - was bei der hier in Rede stehenden Preiswerbung für Supermarktware trotz des Hinweises auf das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Fußnote naheliegt, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Supermarktware maßgeblich durch den Preis bestimmt wird und der Slogan "Deutschlands bester Preis" auf den Preis als solchen und nicht das Preis-Leistungs-Verhältnis Bezug nimmt - oder einen Preis, der sich bei Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses als der günstigste darstellt."

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