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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Irreführung Werbung mit angeblicher Presse-Empfehlung

Wirbt ein Internet-Portal, dass es von einem bekannten Presserzeugnis empfohlen wird, ist diese Werbung irreführend, wenn das Presseerzeugnis lediglich die Dienstleistungen des Portals nutzt <link http: www.lareda.hessenrecht.hessen.de jportal portal t s15 page _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 09.08.2012 - Az.: 6 U 91/12).

Das verklagte Online-Anwaltsportal warb mit der Äußerung, es werde von einem ein rennomierten Presseerzeugnis empfohlen. In Wirklichkeit nahm der Verlag lediglich die angebotene Urteilsdatenbank der Beklagten in Anspruch.

Die Frankfurter Richter stuften dies als klare Irreführung ein.

Äußerungen Dritter hätten in der Werbung eine besondere Bedeutung. Sie wirkten objektiv und würden daher nicht nur ernst genommen, sondern im Allgemeinen höher bewertet als die eigenen Äußerungen des Werbenden.

Im vorliegenden Fall werde zwar keine Aussage eine „Dritten“ veröffentlicht. Jedoch werde der Eindruck hervorgerufen, das Portal werde von einem unabhängigen Presseorgan „empfohlen“. Da eine Empfehlung landläufig als Rat oder als Ratschlag verstanden werde, erwarte der verständige Leser, dass sich der Empfehlende eine eigene Meinung über die Qualität und Preiswürdigkeit des Angebots gebildet habe. Soll die „Empfehlung“ von einem renommierten Presseorgan ausgesprochen worden sein, so erwarte der Leser, dass dies auf einer irgendwie gearteten Bewertung der Redaktion beruht.

Wenn das Landgericht meint, die Werbeaussage sei zulässig, weil der Verlag seine Wertschätzung für das Online-Portal dadurch ausdrücke, das sie deren Urteilsdatenbank in Anspruch nehme, so sei dies wenig überzeugend.

Man könne diese Inanspruchnahme zwar als Hinweis dafür sehen, dass der Verlag die Datenbank für verlässlich halte. Dieser (kostenlose) Service habe aber mit den eigentlich von ihr angebotenen Dienstleistungen nichts zu tun, weswegen man aus einer solchen „Kooperation“ keine Empfehlung ableiten könne.

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